Steuertipps für Studierende
In Ausbildung oder Studium? Die Steuererklärung ist ab 18 oft Pflicht – aber für dich vor allem eine Chance. Ob Fahrtkosten, Fachbücher oder Kursgebühren: iqtax findet automatisch jeden Abzug. Hol dir deine Ausbildungskosten und zu viel gezahlte Verrechnungssteuern unkompliziert zurück.
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Die Steuerpflicht ab 18 Jahren
In der Schweiz beginnt die Steuerpflicht grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Auch wenn du als Student kein oder nur ein geringes Einkommen hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, sobald du die Aufforderung vom Steueramt erhältst. In vielen Kantonen fallen Steuern jedoch erst ab einem jährlichen Nettoeinkommen von etwa CHF 15’000 bis 20’000 an.
Warum sich das Ausfüllen lohnt
Viele Studierende lassen sich Geld entgehen, weil sie keine Steuererklärung einreichen. Durch die Deklaration deiner Bankkonten kannst du die 35 % Verrechnungssteuer auf Zinserträge zurückfordern. Zudem führen Abzüge für Berufskosten oder Versicherungsprämien oft dazu, dass du bereits gezahlte Steuern aus Nebenjobs oder Praktika vom Staat zurückerstattet bekommst.
Wichtige Abzüge für das Studium
Du kannst verschiedene Kosten geltend machen, um deine Steuerlast zu senken. Dazu gehören Auslagen für den Arbeitsweg (z. B. ÖV-Abo), die auswärtige Verpflegung während der Arbeitszeit sowie Kurs- und Prüfungsgebühren für weiterführende Ausbildungen. Auch ein Teil deiner Krankenkassenprämien lässt sich in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Fristen und Dokumente
Die Steuererklärung muss meist bis zum 31. März eingereicht werden, wobei Fristverlängerungen online fast immer problemlos möglich sind. Halte für das Ausfüllen deine Lohnausweise, Bankbelege per Ende Jahr, die Studienbestätigung sowie Belege für deine Krankenkasse und Berufsauslagen bereit.

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Arbnor Jashari
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Häufig gestellte
Fragen
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Zürich ist der erste angebundene Kanton. Weitere Kantone folgen schrittweise im Jahr 2026. Die schweizweite Abdeckung ist innerhalb der nächsten 1–2 Steuerperioden vorgesehen.
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